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Verfolgungsaktionen in Frankfurt

»Aktionen gegen Homosexuelle«, wie es im amtlichen Jargon seinerzeit hieß, wurden im »Dritten Reich« von der Gestapo wie auch der Kripo durchgeführt. Für Frankfurt am Main lassen sich neben der täglichen Verfolgung, die 1935 mit der drastischen Verschärfung des § 175 einsetzte, zwei spezifische Aktionen der Gestapo nachweisen: 1935/36 die Aktion eines Berliner Gestapokommandos; 1938/39 eine Aktion der Frankfurter Gestapo, die Anfang 1939 von der Kripo übernommen und weiterbetrieben wurde.

Nach dem Ende des »Dritten Reiches« kommt es in der jungen Bundesrepublik Deutschland 1950/51 zu einer weiteren Verfolgungsaktion, geleitet von einem Richter, der seit 1938 schon als junger Vertreter der Staatsanwaltschaft in Prozessen gegen Homosexuelle in Frankfurt in Erscheinung getreten war.

Aktion 1935/36

Am 20. März 1935 lässt Reichsjugendführer von Schirach den HJ-Gebietsführer des Gaues Hessen-Nassau in Berlin von der Gestapo verhaften. Von Schirach hat Beweismaterial gegen den Gebietsführer in der Hand, der aber leugnet, sich homosexuell vergangen zu haben. Nach der Vernehmung, die ein Geständnis in drei Fällen erbringt, reist ein Sonderkommando der Gestapo nach Frankfurt, um die Verhältnisse in der dortigen HJ abzuklopfen. Bis Ende Juni 1935 werden 34 Personen verhaftet und im Berliner Columbia-Haus verhört. Gegen 16 HJ-Angehörige wird ein Verfahren eingeleitet. Die Ermittlungen weiten sich freilich aus »gegen Homosexuelle, Strichjungens und homosexuelle Verbrecher überhaupt« und ziehen sich hin bis in den Januar 1936. Am 14. Januar 1936 fasst ein Staatsanwalt in Frankfurt den »Erfolg« der Aktion zusammen: 309 Verfahren wurden eingeleitet, 89 mussten eingestellt, 9 an andere Gerichte abgegeben werden. 154 Anklagen waren erhoben, 135 Verurteilungen schon rechtskräftig geworden.
19 Hauptverhandlungen standen demnächst an, 57 Ermittlungen waren noch nicht abgeschlossen. Die genaue Zahl der Verurteilten ist aufgrund der unvollständigen Quellenlage heute nicht mehr zu ermitteln. Sie dürfte wenigstens 180 Personen betragen haben. Die Gefängnisstrafen lagen damals zwischen zwei Monaten und vier Jahren.

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